Die Bremsscheibe muss bei einer §57 Überprüfung in einwandfreiem Zustand sein, ist sie zu dünn oder korrodiert, behebt lediglich ein Neuteil das Problem.
- Außendurchmesser: 190 mm
- Innendurchmesser: 62 mm
- Lochkreis: 80 mm
- Anzahl der Befestigungslöcher: 3
- Befestigungsloch: 10,8 mm
- Senkung: keine
- Stärke: 3,5 mm