Ein trüb angelaufenes oder beschädigtes Rücklichtglas mindert die Sicherheit und schützt das Leuchtmittel nicht mehr, dies wird auch bei einer §57 Überprüfung beanstandet werden. Zur Erhaltung der vollständigen Verkehrssicherheit ist ein sofortiger Austausch notwendig!
-
für folgende Fahrzeuge
- (anzeigen)