Die Bremsscheibe muss bei einer §57 Überprüfung in einwandfreiem Zustand sein, ist sie zu dünn oder korrodiert, behebt lediglich ein Neuteil das Problem.
- Außendurchmesser: 225 mm
- Innendurchmesser: 50 mm
- Lochkreis: 70 mm
- Anzahl der Befestigungslöcher: 3
- Befestigungsloch: 10 mm
- Senkung: keine
- Stärke: 4 mm